Betriebsausschuss (BA)
Betriebsrat DESY Hamburg
Betriebsausschuss (BA)
Sinn und Zweck
Gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__27.html">Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 27</a> hat der Betriebsrat (BR) einen Betriebsausschuss (BA) zu bilden, wenn der Betriebsrat aus neun oder mehr Mitgliedern besteht. Das Gesetz (BetrVG §27 Abs.2) definiert die Aufgaben des Betriebsausschusses folgendermaßen:
„Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben.“
Mitglieder und Kontakt
Unser BA besteht aus dem Vorsitzenden des BR, dessen Stellvertreter und 5 weiteren Ausschussmitgliedern.
Wer näheres über unsere Tätigkeit erfahren will und/oder Anregungen oder Kritik hat, kann jederzeit per E-Mail mit den einzelnen Mitgliedern oder über diese Sammeladresse Kontakt aufnehmen: <a href="<dtml-var "encrypt_ordtype('mailto:br-ba@desy.de')">"><dtml-var "encrypt_ordtype('br-ba@desy.de')"></a>
Aktivitäten
Der BA trifft sich regelmäßig vor der BR-Sitzung (im Allgemeinen einen Tag davor) und bereitet diese insbesondere in den folgenden Punkten vor:
- Personelle Maßnahmen vorbesprechen
- Beschlussfassungen vorbereiten; dazu gehört
- zuständige Person zum BA einladen
- Thema abklären; Historie, Beweggründe sowie Argumente (evtl. Für und Wider) zu dieser Beschlussfassung sammeln
- Beschlussvorschlag für BR-Sitzung erarbeiten
Darüber hinaus ist der Betriebsausschuss gemäß Definition seiner Aufgaben im Gesetz (s. oben) mit der selbständigen Erledigung abgestimmter Fälle beauftragt, wenn sich das Gremium in der vorangegangenen BR-Sitzung genügend Klarheit verschaffen konnte und wenn vor endgültiger Erledigung nur noch einzelne Punkte zu klären bleiben. Auch:
Arbeitnehmerüberlassungsanträge (AÜG)
- eigenständige Bearbeitung
- BA Beschlussfassung
- BR zur Kenntnisnahme